Man sollte viel öfter Grundgesetze und Verfassungen lesen

Man sollte viel öfter Grundgesetze und Verfassungen lesen

Soso, die Linke hat in Berlin die Wahl gewonnen und unser Bundeskanzler bekräftigt seinen Willen, ein Gesetz zu verabschieden, welches die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen verhindern soll. Ich möchte auf einige Punkte hinweisen. Zuerst mal auf den Mietendeckel, den Rot-Rot-Grün im Jahr 2020 beschlossen. Hiergegen klagten Abgeordnet der Union und der FDP. Sowohl des Bundestages, wie auch des Berliner Abgeordnetenhauses. Auch legten einige Vermieter Verfassungsbeschwerde ein. Sie beriefen sich auf die Eigentumsfreiheit. In beiden Vorgängen sei auf das Grundgesetz zu verweisen, und zwar Artikel 14. In Absatz 3 steht:

Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

Das bedeutet, eine Enteignung ist möglich! Die Bundesregierung möchte also mit einem Bundesgesetz das Grundgesetz aushebeln. Denn eine 2/3 Mehrheit, um das Grundgesetz zu ändern hat sie nicht. Weiterhin sei auf den Absatz 2 des Artikels 14 verwiesen, und zwar in Richtung Vermieter:

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

Der erst Teil ist ja eher ein Running Gag unter Reichen. Der zweite Satz, der mit der Allgemeinheit, ist entweder nicht bekannt oder wird bewußt nicht erwähnt. Wahrscheinlich um Neiddebatten zu vermeiden (Sarkasmus aus).

Ich hatte nun Gelegenheit, mal in eine Eigentümerabrechnung zum Hausgeld zu gucken. Und zwar für eine DDR-Wohnung am Alexanderplatz. Das Hausgeld setzt sich aus den Betriebskosten, den Verwaltungskosten und einer Instandhaltungsrücklage zusammen. Die Summe der Abrechnung stieg von 2009 bis 2026 um sage und schreibe 29,9465240641711 % an. Laut Tagesspiegel stieg die durchschnittliche Angebotsmiete in Berlin (die Miete, die bei einer Neuvermietung aufgerufen wird) allein von 2016 bis 2026 um 69 % an. 2009 bis 2015 fehlen in der Tagesspiegelmeldung. So, und jetzt sind die Kaufleute gefordert. Was bringt mehr Rendite? Eine Wohnung neu zu bauen, zu warten, bis sie solange bewohnt ist, daß zumindest erst einmal die Errichtungskosten wieder reinkommen? Oder könnte es günstiger sein (für den Eigentümer!), eine vorhandene Wohnung zu exorbitanten Mieten zu vermieten. 

Und wenn ich mir jetzt überlege, daß man der AFD vorwirft, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, bekomme ich einen Lachflash. Denn aus dem Grundgesetz sucht sich offenbar jeder raus, was ihm paßt.

Und dann zitiere ich mal aus der Verfassung des Landes Berlin. Dort steht unter Artikel 28 Absatz 1:

Jeder Mensch hat das Recht auf angemessenen Wohnraum. Das Land fördert die Schaffung und Erhaltung von angemessenem Wohnraum, insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen, sowie die Bildung von Wohnungseigentum.

Wofür schreibt man eigentlich Grundgesetze und Verfassungen?

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