DSGVO vs. Kommentare
Wie Ihr alle wißt :-), ist seit dem 24.05.2016 die DSGVO (DatenSchutzGrundVerOrdnung) in Kraft. In der nächsten Woche läuft die Übergangs- oder auch Schonfrist ab. Mit Verabschiedung des Werks, bzw. spätestens an 25.05.2018 gilt ein Kommentar, den Ihr abschickt auf meiner Seite als „Speicherung personenbezogener Daten“ und unterliegt somit besonderen Bestimmungen. Denn ja, es ist korrekt – ich habe die IP-Adresse von der Ihr den Kommentar abgeschickt habt und ich habe Eure Mailadresse. Letzteres mustet Ihr angeben, um den Kommentar abschicken zu können.
Da das Gesetzeswerk recht umfangreich und unübersichtlich ist, kann ich derzeit nicht sagen, ob für mich als Betrieber einer rein privaten Webseite besondere Pflichten mit dieser Speicherung verbunden sind. Für Betreiber gewerblicher Webseiten oder selbst Blogger mit ein wenig Werbung auf der Seite hängt eine ganze Menge dran. Daher habe ich die Kommentarfunktion vorerst deaktiviert.
Also schreibt mir einfach ne Mail 🙂